Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge. Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es eine Vielzahl an testamentarischen oder erbvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die zu Lebzeiten wahrgenonmmen werden sollten, nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich, Ihnen die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten verständlich zu erläutern und Sie auch bis zu einer notariellen Beurkundung zu begleiten. Auch im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Unsere Beratung im Erbrecht
Das Erbrecht regelt wem, ab wann und in welcher Höhe das Vermögen einer Person mit seinem Tode zufällt und wer für Schulden des Verstorbenen aufkommen muss. Jeder hat die Rechtsmacht (das Recht) zu bestimmen, dass nach seinem Tode eine anderen Person (Erblassers) sein (Gesamt- Rechtsnachfolger wird, sei es als Allein- oder als Miterbe. Dieses Recht wird durch das Testament ausgeübt. Hat der Erblasser aber kein Testament errichtet oder ist dieses unwirksam, bestimmt das Gesetzt welche die Erben sind. In diesem Fall spricht man von der „gesetzlichen Erbfolge“ .
Wir beraten Sie von den einfachen typischen erbrechtlichen Themen bis zu den Spezialproblemen des Erbrechts. Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtzeitig durch kluge Vorsorge und steueroptimale Erbfolgeplanung für Gerechtigkeit innerhalb der Familie für Ihr Vermögen und den Nachlass vor dem Erbfall planen können. Diese Planung kann z.B. durch
- lebzeitige Vermögensübertragung
- Testament
- Erbvertrag
- Schenkung
- Unternehmensnachfolge
- Stiftung und Trust
- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall beantworten wir Ihnen Fragen zu den Themen
- Ablieferung und Eröffnung des Testaments
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Anfechtung des Testaments
- Haftung des Erben
- Pflichtteil
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Auskunftsansprüche
- Erbschaftssteuer
- Anwaltliche Vertretung vor Gericht und Finanzamt
Zu dem oben genannten Themen und Lebenssituationen beraten wir auch über das griechische Erbrecht, sofern der Nachfolger bei einer Nachlassplanung oder der Erbe beim Erbfall sich in Griechenland aufhält bzw. das Vermögen oder der Nachlass in Griechenland belegen sind. Über unseren Standort in Athen klären wir Ort Fragen zum in Griechenland geltenden System der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Durch seine Doppelzulassung ist Rechtsanwalt Anastasios Savidis vor sämtlichen griechischen Gerichten aller Instanzen vertretungsbefugt.