WIRTSCHAFTSRECHT
Das Haupttätigkeitsgebiet der Kanzlei in Bezug auf das griechische Recht liegt unter anderem im griechischen Handels-und Gesellschaftsrecht. Hierbei werden insbesondere mittelständische Unternehmen und Freiberufler in ihren Geschäftsbeziehungen mit Griechenland beraten. Dazu gehören das griechische Gesellschaftsrecht -von der Gesellschaftsgründung bis hin zur erbrechtlichen Nachfolgeregelung - sowie das Vertragsrecht.
Alle damit zusammenhängenden Belange wie Handels- und Vertriebsrecht, EDV-Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Grundstücksrecht werden gemeinsam mit den dortigen Ansprechpartnern betreut.
IMMOBILIENKAUF IN GRIECHENLAND
Unsere Mandanten werden bei Immobilien- oder Grundstückkauf in Griechenland von den Vertragsverhandlungen bis hin zur Grundbucheintragung begleitet.
Die Kanzlei bietet wichtige Nebendienstleistungen wie etwa die Beschaffung von Register- und Wirtschaftsauskünfte in Deutschland und in Griechenland.
FAMILIEN- UND ERBRECHT
Das Dienstleistungsvermögen der Kanzlei umfasst für die Privatkunden im griechischen Recht:
- Erbrecht und Gestaltung letztwilliger Verfügungen, einschließlich des steuerlichen Bereiches
- Scheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten des Unterhaltsrechts, Güterrechts und der Vermögensauseinandersetzung, Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten.
Griechisches Steuerrecht
Zu den oben genannten Rechtsgebieten befasst sich die Kanzlei intensiv mit den dazugehörigen Steuerarten. Die Einreichung der Steuererklärungen für die meisten Steuerarten ist inzwischen vollständig elektronisch möglich, sodass wir diese von unseren Standorten in Deutschland einreichen können.
Rechtsgutachten
Seit Jahrzehnten erstellt Rechtsanwalt Anastasios Savidis für die deutsche Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater und Zivilgerichte bundesweit Rechtsgutachten über das griechische Recht.