Unsere Beratung im Familienrecht
Leider endet fast jede dritte Ehe vor dem Familienrichter. Daher ist es wichtig, sich schon vor der Eheschließung, in Krisensituationen oder bei der Ehescheidung rechtzeitig rechtlich kompetent beraten zu lassen. Unsere Tätigkeitsbereiche im Familienrecht umfassen die Lebenssituationen vor Eheschließung über die Trennung bis zur Ehescheidung. Wir gestalten aus Anlass der Eheschließung, während des Zusammenlebens, anlässlich einer Trennung und ggf. auch noch nach der Scheidung für Sie
- Eheverträge
- Trennungsvereinbarungen
- Scheidungsfolgevereinbarungen
Während der Ehekrise, der Trennung und für die Zeit nach der Scheidung beraten wir Sie zu den Themen
- Verfügungen vom gemeinsamen Konto
- Ehewohnung
- Gewaltschutz
- Trennungs- und Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Benutzung und Verwaltung des Eigenheims
- Teilungsversteigerung
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
Sollte die Vermögensauseinandersetzung in Griechenland durchgeführt werden oder muss ein deutsches Gericht die Zugewinnausgleichsansprüche nach griechischem Recht berechnen, beraten wir Sie auch zum griechischen Familienrecht. Wir sind in der Lage, Sie außergerichtlich und gerichtlich vor Ort durch unseren Standort in Athen persönlich und durch unsere Kooperationspartner in ganz Griechenland zu vertreten. Durch seine Doppelzulassung ist Rechtsanwalt Anastasios Savidis vor sämtlichen griechischen Gerichten aller Instanzen vertretungsbefugt.